Lieferungs- und Zahlungsbedinungen

Geltung dieser Bedingungen, Allgemeines

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten unter Ausschluß aller anderen
    Geschäftsbedingungen für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und
    Leistungen sowie sonstigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer.
  2. Abreden, die unsere Bedingungen ändern oder ergänzen, Nebenabreden
    sowie Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur wirksam, wenn sie von uns
    schriftlich bestätigt werden.
  3. Spätestens mit der Annahme der ersten Lieferung erkennt der Käufer diese
    Bedingungen an, auch ohne vorherige schriftliche Auftragsbestätigung und
    für die ganze spätere Geschäftsverbindung.
  4. Telefonische und mündliche Vereinbarungen erlangen erst mit deren
    schriftlichen Bestätigung durch uns Rechtsverbindlichkeit.
    II. Bestellung, Auftragsbestätigungen
  5. Aufträge, die durch Vertreter entgegengenommen werden, sind erst nach
    unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Das gleiche gilt für Messe- und
    Ausstellungsaufträge.
    III. Preise und Verpackungskosten, Mindestauftragswert
  6. Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
    bei Auslandslieferungen unverzollt und unversteuert. Innergemeinschaftliche
    Lieferungen werden mit der deutschen Mehrwertsteuer berechnet, sofern uns
    nicht bis zum Tag der Lieferung eine gültige USt-IdNr. des Käufers vorliegt.
    Für alle Aufträge ist der am Tag der Lieferung gültige Preis maßgebend,
    soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis bestätigt ist.
  7. Der Mindestauftragswert beträgt bei Inlandslieferungen 170,– Euro, bei
    Lieferungen in das europäische Ausland 350,– Euro und bei
    Überseelieferungen 1600.– Euro. Der Verkäufer behält sich vor, niedrigere
    Aufträge abzulehnen bzw. einen angemessenen Verwaltungskostenanteil zu
    berechnen.
  8. Verpackungsmaterial wird, auch bei Frankolieferung, berechnet.
  9. Bei Versand in Collicos, Behältern der Deutschen Bahn sowie Europaletten
    berechnen wir eine Leihgebühr sowie bei verspäteter Rückgabe eine
    Verzögerungsgebühr.
  10. Verpackungsmaterial wird weder zurückgenommen noch gutgeschrieben.
    IV. Lieferzeit
  11. Angegebene Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Werden
    wir an der rechtzeitigen Lieferung oder Leistung durch unvorhersehbare oder
    unverschuldete Ereignisse gehindert, die bei zumutbarer Sorgfalt
    unabwendbar sind, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
  12. Die Lieferzeit beginnt nicht vor dem Eingang vereinbarter Vorauszahlungen
    und nicht, bevor der Besteller alle ihm obliegenden Vorauszahlungen für die
    Durchführung des Geschäfts erfüllt hat.
  13. Für die Dauer der Prüfung von Mustern, Entwürfen, Unterlagen durch den
    Auftraggeber ist die Lieferzeit unterbrochen.
    V. Teillieferungen
  14. Der Verkäufer ist nach seiner Wahl zu Teillieferungen in wirtschaftlich
    vertretbarem Umfang berechtigt.
  15. Teillieferungen gelten als abgeschlossene Einzellieferungen zu den hier
    aufgeführten Bedingungen.
    VI. Mehr- oder Minderlieferungen, Dekore
  16. Bei Sonderanfertigungen ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 15 %
    zulässig.
  17. Eventuell anfallende II a- Ware wird mitgeliefert und mit einem
    Qualitätsrabatt von 25 % berechnet.
  18. Unsere handdekorierte Ware fällt im Dekor stets unterschiedlich aus. Ein
    einheitliches Dekor muß ausdrücklich bestellt werden.
  19. Modelländerungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
    VII. Ersatzlieferungen
  20. Zu Ersatzlieferungen ist der Verkäufer berechtigt, aber nicht verpflichtet.
    VIII. Lieferungen auf Abruf
  21. Bei Lieferungen auf Abruf müssen die Abrufe innerhalb von Monaten nach
    Vertragsabschluß erfolgen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
    ist.
  22. Kommt der Käufer seinen Abrufverpflichtungen nicht nach, kann der
    Verkäufer nach fruchtlos abgelaufener Nachfrist dem Käufer die Ware in
    Rechnung stellen, sie ihm zusenden, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers
    einlagern oder vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen
    Nichterfüllung verlangen. In Abweichung von Ziffer V. ist der Verkäufer bei
    Zahlungsverzug einer Teilmenge zur Geltendmachung der Rechte für das
    ganze Geschäft berechtigt.
    IX. Mustersendungen
  23. Bestellte Muster liefern wir gegen Berechnung. Ein Musterrücknahme ist
    ausgeschlossen.
    X. Lieferverzug
  24. Gerät der Verkäufer mit einer fälligen, schriftlich angemahnten
    Lieferverpflichtung in Verzug, so ist der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer
    von ihm gesetzten Nachfrist von mindestens vier Wochen berechtigt,
    entweder vom Vertrag zurückzutreten oder eine Erstattung seines
    Verzugsschadens in Höhe von höchstens 10 % des Preises der Ware, mit
    deren Lieferung der Verkäufer in Verzug geraten ist, zu verlangen. Darüber
    hinausgehende Ansprüche des Käufers wegen der Lieferverzögerung sind
    ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobes Verschulden vor. In diesem Fall
    haftet der Verkäufer ausschließlich auf Ersatz des voraussehbaren Schadens
    mit der Maßgabe, daß nur unmittelbare Schäden bis zur Höhe des
    Kaufpreises ersetzt werden.
  25. Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für den Fall einer gesetzlich
    zwingenden Haftung unsererseits für grobes Verschulden unserer sonstigen
    Erfüllungsgehilfen.
    XI. Versand, Gefahrenübergang, Wahl der Beförderungsart
  26. Wir liefern, wenn nichts anders bestätigt – ab Werk gegen Berechnung
    einer Frachtpauschale.
  27. Jede Gefahr geht spätestens dann auf den Besteller über, wenn die Ware
    unser Werk verläßt, und zwar unabhängig davon, ob der Transport mit
    eigenen oder fremden Beförderungsmitteln durchgeführt wird.
  28. Verzögert sich der Transport aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
    haben, so geht jede Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den
    Käufer über.
  29. Sollte der Käufer bei Versandbereitschaft die Liefergegenstände nicht
    sofort annehmen, lagern wir diese nach Möglichkeit auf seine Kosten und
    Gefahr ein. Eine Einlagerung entbindet den Käufer nicht von seiner
    Zahlungsverpflichtung, die mit dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft eintritt.
  30. Wählt der Verkäufer die Versandart, den Versandweg oder die
    Versandperson aus, so haftet er nur für ein Verschulden bei der betreffenden
    Auswahl. Eine Verbindlichkeit für die billigste Beförderungsart wird nicht
    übernommen.
  31. Gemäß § 438 HGB sind äußerlich erkennbare Schäden auf der
    Empfangsbescheinigung festzuhalten. Äußerlich nicht erkennbare Schäden
    sind dem Spediteur oder der zuständigen Güterabfertigung spätestens
    innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. In diesem Fall liegt die
    Beweislast, daß der Schaden in Speditionsgewahrsam eingetreten ist jedoch
    beim Empfänger.
    XII. Rücknahme von Ware
  32. Ware aus ordnungsgemäß vorgenommenen Lieferungen können, falls kein
    ausdrückliches Rückgaberecht eingeräumt wurde, nicht zurückgegeben
    werden. Dies gilt insbesondere für Sonderanfertigungen, extra beschaffte
    bzw. speziell nach Kundenwunsch hergestellte Produkte.
  33. Für eine ausnahmsweise genehmigte Rücksendung trägt der Käufer
    sämtliche Transportkosten und -risiken. Die Höhe der Gutschrift ist vom
    Befund der Wareneingangsuntersuchung abhängig, wobei entstehende
    Kosten für Behandlung und Untersuchung dem Käufer in Abzug gebracht
    werden.
  34. Rücksendungen, die ohne vorherige Abmachungen hier eintreffen, gehen
    auf Kosten und Gefahr des Absenders an diese zurück.
    XIII. Unabwendbare Gewalt
  35. Behördliche Maßnahmen sowie Betriebsstörungen aller Art, Feuer, Streiks,
    Aussperrungen, Krieg, Revolution, Rohstoff- und Energiemangel, fehlende
    Transportmöglichkeiten sowie alle anderen, vernünftigerweise weder
    abwendbare, vorhersehbare noch verschuldete Hinderungsgründe
    (unabwendbare Gewalt) berechtigen den Verkäufer, die Erfüllung seiner
    Verpflichtungen die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufzuschieben oder
    nach Ablauf von 1 Monat vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Käufer
    Ersatzansprüche etwaiger Schäden erwachsen.
    XIV. Schadenersatzansprüche
  36. Schadenersatzansprüche vertraglicher und außervertraglicher Art,
    insbesondere wegen nicht rechtzeitiger Lieferung, Falschlieferung,
    Schlechtlieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen, sofern dem
    Verkäufer nicht grobes Verschulden zur Last fällt. Dasselbe gilt auch für
    Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Der
    Verkäufer ist in keinem Falle zum Ersatz solcher Schäden verpflichtet, die bei
    Vertragsabschluß für ihn bei Anwendung handelsüblicher Sorgfalt nicht als
    Folge der Vertragsverletzung voraussehbar waren. Dasselbe gilt auch für
    eine etwaige persönliche Haftung eines gesetzlichen Vertreters, seine
    Angestellten oder Erfüllungsgehilfen.
    XV. Beanstandungen
  37. Der Verkäufer sortiert die Ware nach einer Qualität, die den Preisen des
    jeweiligen Angebots entspricht. Farbschwankungen bei Glasuren und
    keramischen Farben sind möglich und berechtigen nicht zu Reklamationen.
  38. Beanstanden müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 3
    Geschäftstagen nach Ablieferung der Ware schriftlich erfolgen.
    XVI. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
  39. Sämtliche Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb
    30 Tagen ab Rechnungsdatum netto oder innerhalb 10 Tagen ab
    Rechnungsdatum mit 2 % Skonto zahlbar.
  40. Die Zahlungen sind spesenfrei und fristgerecht an den Verkäufer zu
    leisten.
  41. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer die Mahnkosten sowie
    Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der
    deutschen Bundesbank verlangen.
  42. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, weitere
    Lieferungen von vorheriger Zahlung oder Sicherheitsleistungen abhängig zu
    machen. Dasselbe gilt, wenn nach Vertragsabschluß Umstände bekannt
    werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Käufers als zweifelhaft erscheinen
    lassen.
    XVII. Eigentumsvorbehalt
  43. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt die Ware
    Eigentum des Verkäufers.
  44. Der Käufer darf die Ware – solange der Eigentumsvorbehalt besteht –
    weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Wird die Ware
    weiterverarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden, so wird der Verkäufer
    Eigentümer oder Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis seiner
    Kaufpreisforderung.
  45. Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware oder der aus dieser
    hergestellten neuen Sache tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus dem
    Weiterverkauf zustehende Forderung an den Verkäufer ab.
  46. Auf Verlangen des Käufers muß der Verkäufer seine Sicherung insoweit
    und nach eigener Wahl freigeben, als ihr Wert die jeweils noch zu sichernden
    Forderung mehr als 20 % übersteigt.
  47. Der Käufer hat bei Gefährdung der Rechte des Verkäufers (z.B. bei
    Pfändung, Beschlagnahme) diesen unverzüglich zu informieren. Jedwede
    Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
    XVIII. Gültigkeitsklausel
  48. In allen Fällen – auch bei Auslandsgeschäften – gilt das Recht der
    Bundesrepublik Deutschland.
  49. Sind einzelnen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam, so
    berührt dies die Wirksamkeit aller anderen Bedingungen nicht.
    XIX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  50. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Höhr-Grenzhausen.
  51. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.