I. Geltung dieser Bedingungen, Allgemeines

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten unter Ausschluß aller anderen
Geschäftsbedingungen für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und
Leistungen sowie sonstigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer.
2. Abreden, die unsere Bedingungen ändern oder ergänzen, Nebenabreden
sowie Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur wirksam, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden.
3. Spätestens mit der Annahme der ersten Lieferung erkennt der Käufer diese
Bedingungen an, auch ohne vorherige schriftliche Auftragsbestätigung und
für die ganze spätere Geschäftsverbindung.
4. Telefonische und mündliche Vereinbarungen erlangen erst mit deren
schriftlichen Bestätigung durch uns Rechtsverbindlichkeit.

II. Bestellung, Auftragsbestätigungen
1. Aufträge, die durch Vertreter entgegengenommen werden, sind erst nach
unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Das gleiche gilt für Messe- und
Ausstellungsaufträge.

III. Preise und Verpackungskosten, Mindestauftragswert
1. Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
bei Auslandslieferungen unverzollt und unversteuert. Innergemeinschaftliche
Lieferungen werden mit der deutschen Mehrwertsteuer berechnet, sofern uns
nicht bis zum Tag der Lieferung eine gültige USt-IdNr. des Käufers vorliegt.
Für alle Aufträge ist der am Tag der Lieferung gültige Preis maßgebend,
soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis bestätigt ist.
2. Der Mindestauftragswert beträgt bei Inlandslieferungen 170,– Euro, bei
Lieferungen in das europäische Ausland 350,– Euro und bei
Überseelieferungen 1600.– Euro. Der Verkäufer behält sich vor, niedrigere
Aufträge abzulehnen bzw. einen angemessenen Verwaltungskostenanteil zu
berechnen.
3. Verpackungsmaterial wird, auch bei Frankolieferung, berechnet.
4. Bei Versand in Collicos, Behältern der Deutschen Bahn sowie Europaletten
berechnen wir eine Leihgebühr sowie bei verspäteter Rückgabe eine
Verzögerungsgebühr.
5. Verpackungsmaterial wird weder zurückgenommen noch gutgeschrieben.
IV. Lieferzeit
1. Angegebene Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Werden
wir an der rechtzeitigen Lieferung oder Leistung durch unvorhersehbare oder
unverschuldete Ereignisse gehindert, die bei zumutbarer Sorgfalt
unabwendbar sind, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
2. Die Lieferzeit beginnt nicht vor dem Eingang vereinbarter Vorauszahlungen
und nicht, bevor der Besteller alle ihm obliegenden Vorauszahlungen für die
Durchführung des Geschäfts erfüllt hat.
3. Für die Dauer der Prüfung von Mustern, Entwürfen, Unterlagen durch den
Auftraggeber ist die Lieferzeit unterbrochen.
V. Teillieferungen
1. Der Verkäufer ist nach seiner Wahl zu Teillieferungen in wirtschaftlich
vertretbarem Umfang berechtigt.
2. Teillieferungen gelten als abgeschlossene Einzellieferungen zu den hier
aufgeführten Bedingungen.
VI. Mehr- oder Minderlieferungen, Dekore
1. Bei Sonderanfertigungen ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 15 %
zulässig.
2. Eventuell anfallende II a- Ware wird mitgeliefert und mit einem
Qualitätsrabatt von 25 % berechnet.
3. Unsere handdekorierte Ware fällt im Dekor stets unterschiedlich aus. Ein
einheitliches Dekor muß ausdrücklich bestellt werden.
4. Modelländerungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
VII. Ersatzlieferungen
1. Zu Ersatzlieferungen ist der Verkäufer berechtigt, aber nicht verpflichtet.
VIII. Lieferungen auf Abruf
1. Bei Lieferungen auf Abruf müssen die Abrufe innerhalb von Monaten nach
Vertragsabschluß erfolgen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
ist.
2. Kommt der Käufer seinen Abrufverpflichtungen nicht nach, kann der
Verkäufer nach fruchtlos abgelaufener Nachfrist dem Käufer die Ware in
Rechnung stellen, sie ihm zusenden, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers
einlagern oder vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. In Abweichung von Ziffer V. ist der Verkäufer bei
Zahlungsverzug einer Teilmenge zur Geltendmachung der Rechte für das
ganze Geschäft berechtigt.
IX. Mustersendungen
1. Bestellte Muster liefern wir gegen Berechnung. Ein Musterrücknahme ist
ausgeschlossen.
X. Lieferverzug
1. Gerät der Verkäufer mit einer fälligen, schriftlich angemahnten
Lieferverpflichtung in Verzug, so ist der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer
von ihm gesetzten Nachfrist von mindestens vier Wochen berechtigt,
entweder vom Vertrag zurückzutreten oder eine Erstattung seines
Verzugsschadens in Höhe von höchstens 10 % des Preises der Ware, mit
deren Lieferung der Verkäufer in Verzug geraten ist, zu verlangen. Darüber
hinausgehende Ansprüche des Käufers wegen der Lieferverzögerung sind
ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobes Verschulden vor. In diesem Fall
haftet der Verkäufer ausschließlich auf Ersatz des voraussehbaren Schadens
mit der Maßgabe, daß nur unmittelbare Schäden bis zur Höhe des
Kaufpreises ersetzt werden.
2. Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für den Fall einer gesetzlich
zwingenden Haftung unsererseits für grobes Verschulden unserer sonstigen
Erfüllungsgehilfen.
XI. Versand, Gefahrenübergang, Wahl der Beförderungsart
1. Wir liefern, wenn nichts anders bestätigt – ab Werk gegen Berechnung
einer Frachtpauschale.
2. Jede Gefahr geht spätestens dann auf den Besteller über, wenn die Ware
unser Werk verläßt, und zwar unabhängig davon, ob der Transport mit
eigenen oder fremden Beförderungsmitteln durchgeführt wird.
3. Verzögert sich der Transport aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, so geht jede Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den
Käufer über.
4. Sollte der Käufer bei Versandbereitschaft die Liefergegenstände nicht
sofort annehmen, lagern wir diese nach Möglichkeit auf seine Kosten und
Gefahr ein. Eine Einlagerung entbindet den Käufer nicht von seiner
Zahlungsverpflichtung, die mit dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft eintritt.
5. Wählt der Verkäufer die Versandart, den Versandweg oder die
Versandperson aus, so haftet er nur für ein Verschulden bei der betreffenden
Auswahl. Eine Verbindlichkeit für die billigste Beförderungsart wird nicht
übernommen.
6. Gemäß § 438 HGB sind äußerlich erkennbare Schäden auf der
Empfangsbescheinigung festzuhalten. Äußerlich nicht erkennbare Schäden
sind dem Spediteur oder der zuständigen Güterabfertigung spätestens
innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. In diesem Fall liegt die
Beweislast, daß der Schaden in Speditionsgewahrsam eingetreten ist jedoch
beim Empfänger.
XII. Rücknahme von Ware
1. Ware aus ordnungsgemäß vorgenommenen Lieferungen können, falls kein
ausdrückliches Rückgaberecht eingeräumt wurde, nicht zurückgegeben
werden. Dies gilt insbesondere für Sonderanfertigungen, extra beschaffte
bzw. speziell nach Kundenwunsch hergestellte Produkte.
2. Für eine ausnahmsweise genehmigte Rücksendung trägt der Käufer
sämtliche Transportkosten und -risiken. Die Höhe der Gutschrift ist vom
Befund der Wareneingangsuntersuchung abhängig, wobei entstehende
Kosten für Behandlung und Untersuchung dem Käufer in Abzug gebracht
werden.
3. Rücksendungen, die ohne vorherige Abmachungen hier eintreffen, gehen
auf Kosten und Gefahr des Absenders an diese zurück.
XIII. Unabwendbare Gewalt
1. Behördliche Maßnahmen sowie Betriebsstörungen aller Art, Feuer, Streiks,
Aussperrungen, Krieg, Revolution, Rohstoff- und Energiemangel, fehlende
Transportmöglichkeiten sowie alle anderen, vernünftigerweise weder
abwendbare, vorhersehbare noch verschuldete Hinderungsgründe
(unabwendbare Gewalt) berechtigen den Verkäufer, die Erfüllung seiner
Verpflichtungen die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufzuschieben oder
nach Ablauf von 1 Monat vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Käufer
Ersatzansprüche etwaiger Schäden erwachsen.
XIV. Schadenersatzansprüche
1. Schadenersatzansprüche vertraglicher und außervertraglicher Art,
insbesondere wegen nicht rechtzeitiger Lieferung, Falschlieferung,
Schlechtlieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen, sofern dem
Verkäufer nicht grobes Verschulden zur Last fällt. Dasselbe gilt auch für
Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Der
Verkäufer ist in keinem Falle zum Ersatz solcher Schäden verpflichtet, die bei
Vertragsabschluß für ihn bei Anwendung handelsüblicher Sorgfalt nicht als
Folge der Vertragsverletzung voraussehbar waren. Dasselbe gilt auch für
eine etwaige persönliche Haftung eines gesetzlichen Vertreters, seine
Angestellten oder Erfüllungsgehilfen.
XV. Beanstandungen
1. Der Verkäufer sortiert die Ware nach einer Qualität, die den Preisen des
jeweiligen Angebots entspricht. Farbschwankungen bei Glasuren und
keramischen Farben sind möglich und berechtigen nicht zu Reklamationen.
2. Beanstanden müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 3
Geschäftstagen nach Ablieferung der Ware schriftlich erfolgen.
XVI. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
1. Sämtliche Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb
30 Tagen ab Rechnungsdatum netto oder innerhalb 10 Tagen ab
Rechnungsdatum mit 2 % Skonto zahlbar.
2. Die Zahlungen sind spesenfrei und fristgerecht an den Verkäufer zu
leisten.
3. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer die Mahnkosten sowie
Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der
deutschen Bundesbank verlangen.
4. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, weitere
Lieferungen von vorheriger Zahlung oder Sicherheitsleistungen abhängig zu
machen. Dasselbe gilt, wenn nach Vertragsabschluß Umstände bekannt
werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Käufers als zweifelhaft erscheinen
lassen.
XVII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt die Ware
Eigentum des Verkäufers.
2. Der Käufer darf die Ware – solange der Eigentumsvorbehalt besteht –
weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Wird die Ware
weiterverarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden, so wird der Verkäufer
Eigentümer oder Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis seiner
Kaufpreisforderung.
3. Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware oder der aus dieser
hergestellten neuen Sache tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus dem
Weiterverkauf zustehende Forderung an den Verkäufer ab.
4. Auf Verlangen des Käufers muß der Verkäufer seine Sicherung insoweit
und nach eigener Wahl freigeben, als ihr Wert die jeweils noch zu sichernden
Forderung mehr als 20 % übersteigt.
5. Der Käufer hat bei Gefährdung der Rechte des Verkäufers (z.B. bei
Pfändung, Beschlagnahme) diesen unverzüglich zu informieren. Jedwede
Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
XVIII. Gültigkeitsklausel
1. In allen Fällen – auch bei Auslandsgeschäften – gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
2. Sind einzelnen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam, so
berührt dies die Wirksamkeit aller anderen Bedingungen nicht.
XIX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Höhr-Grenzhausen.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 07/01